Noble Art Of Living by Vinzenz Ohme
Klar's 70er Flower Power Seife 100g
Klar's 70er Flower Power Seife 100g
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Klar's 70er Flower Power Seife 100g - Palmölfrei
Klar’s Retro-Seife „Flower Power“ aus den 70er Jahren verströmt einen verführerisch süßen Duft, der an einen Kirschlolli erinnert. Ob Hippie-Blumenmädchen oder leidenschaftlicher Disco-Fan – mit dieser Seife hält das echte Seventies-Feeling Einzug in Ihr Badezimmer.
Duft: süß
Klar's Seifen
Im Jahr 1840 gründete Philipp Klar eine Seifensiederei mit angeschlossenem Laden in der Heidelberger Hauptstraße – der Beginn einer traditionsreichen Seifenkultur, die bis heute fortgeführt wird. In der Manufaktur, die von den Mitarbeitenden liebevoll „Beim Klar“ genannt wird, kommen auch heute noch hochwertige, natürliche Rohstoffe zum Einsatz. Die charakteristischen Düfte entstehen durch die Zugabe feiner Parfüms oder ätherischer Öle. Gefertigt wird weiterhin nach überlieferten Rezepturen und traditionellen Methoden – für Seifen, deren Qualität seit Generationen überzeugt.
Lieferumfang: Eine Klar's 70er Flower Power Seife 100g
Inhaltsstoffe: SODIUM OLIVATE, SODIUM COCOATE, SODIUM STEARATE, AQUA, PARFUM, TETRASODIUM GLUTAMATE DIACETATE, GLYCERIN, SODIUM CHLORIDE, CITRAL, EUGENOL, LINALOOL
Nur zur äußerlichen Anwendung. Nicht verzehren und Augenkontakt vermeiden.
In Deutschland hergestellt durch die Klar Seifen GmbH Am Ochsenhorn 13, 68723 Plankstadt. www.klarseifen.de
Zertifizierte Naturkosmetik.
Stückgewicht: 100 g.
Alle auf den Fotos dargestellten Gegenstände dienen nur zur Veranschaulichung. Etwaige Dekorationsteile sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages und werden natürlich nicht mitgeliefert. Der gesamte Lieferumfang ist der Beschreibung zu entnehmen.
„Bei einem Versand in das Nicht-EU-Ausland können im Rahmen Ihrer Bestellung zusätzliche Steuern oder Kosten (z. B. Zölle) anfallen, die nicht über uns abgeführt bzw. von uns in Rechnung gestellt werden, sondern von Ihnen direkt an die zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden zu zahlen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den jeweils zuständigen Behörden.“
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